Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Verordnung beschlossen, welche ab Montag dem 4. Mai in Kraft treten soll. Demnach können Außenanlagen von Sportstätten, also u. a. auch die Außenbereiche der Kletter- und Bouldernanlagen von Vereinen, unter strengen Auflagen wieder öffnen.
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