Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Verordnung beschlossen, welche ab Montag dem 4. Mai in Kraft treten soll. Demnach können Außenanlagen von Sportstätten, also u. a. auch die Außenbereiche der Kletter- und Bouldernanlagen von Vereinen, unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Lest Euch dazu bitte die Mitteilung vom Landessportbund durch:
Auf der dort verlinkten DOSB-Seite findet Ihr zudem die „Übergangsregeln des DAV für den Bergsport“.
Demnach müssen weiterhin der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten und Körperkontakt vermieden werden. Außerdem darf nur in kleinen Gruppen mit maximal fünf Personen und immer gleicher Zusammensetzung trainiert werden. Auch die Umkleiden bleiben geschlossen. Das schränkt natürlich die Möglichkeiten enorm ein. Bitte überlegt Euch also genau, ob Ihr die Klettergruppenaktivitäten wieder aufnehmen wollt. Besonders jungen Teilnehmenden fällt es schwer, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, vor allem nach dem lang ersehnten Wiedersehen.
Die Entscheidung, ob ein Kind zum Training gehen darf, sollte bei den Eltern liegen. Das Training kann also nicht teilnahmepflichtig sein. Beachtet bei weiter entfernten Aktivitäten, dass Fahrgemeinschaften nicht zulässig sind und die Fahrt der Teilnehmenden zum Training mit öffentlichen Verkehrsmitteln ebenfalls ein gewisses Risiko darstellt.
Handelt verantwortungsvoll und teilt diesen Appell (besonders an Eure Mitübungsleiter*innen und Sektionen) weiter!
Viele Grüße und bleibt gesund!
Eure Landesjugendleitung